Die Untersuchung soll klären,
ob die Beanspruchungen, die durch die Vergrößerung
des Geschwindigkeitsbereiches verursacht werden, für die
Brückenbauwerke im Sinne der jetzt gültigen Vorschriften
zulässig sind, bzw. ob eventuell Geschwindigkeitsbeschränkungen
notwendig sind. Dabei sind sowohl die generellen Anforderungen
im Sinne der TSI Bestimmungen als auch die speziellen Erfordernisse
einer Betriebsgenehmigung für die 3 Zugskonfigurationen ICE
T, ICE 1 und Railjet Gegenstand der Beurteilung. |